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Erbrecht: Übertragungen von Todes wegen

Viele deutsche Staatsbürger besitzen Vermögen in Spanien. Meistens handelt es sich dabei um Immobilien von unterschiedlicher Größe (vom bescheidenen Ein-Zimmer-Appartement und maximal 50 Quadratmeter bis zur Luxusvilla mit Sportanlagen). Häufig gibt es auch einen Pkw, Anteile an einer Handelsgesellschaft oder Konten bei einem spanischen Kreditinstitut (Girokonten, Fonds, etc.)

Nachlassplanung durch Verfügung von Todes wegen

Früher oder später stellen sich diese Menschen - meistens in Deutschland ansässig - oft die Frage, wer die Vermögenswerte in Spanien nach ihrem Tod erhalten soll. In diesem Kontext ergeben sich zusätzliche Fragen wie: Ist es empfehlenswert oder gar erforderlich, ein gesondertes spanisches Testament für das Vermögen in Spanien zu errichten? Nach welchem Recht richtet sich die Erbfolge der deutschen Staatsbürger in Spanien? Und was ist, wenn sie zwei Staatsangehörigkeiten besitzen?

Manchmal wird die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten erwogen, wobei der Eigentümer ein lebenslängliches Nutzungsrecht behalten soll. Immobilienrecht in Spanien

Nachlassabwicklung

Nach dem Tod des Erblassers sind es die Erben, - ebenfalls meistens in Deutschland ansässig - die sich plötzlich in der Situation wiederfinden, das Nachlassvermögen in Spanien umschreiben zu müssen. Hierbei werden sie mit Fragen konfrontiert wie: Gibt es ein Testament? Und wenn ja, reicht es aus, um die Erbfolge in Spanien nachzuweisen? Ist ein Erbschein oder ein europäisches Nachlasszeugnis erforderlich? Was ist in Deutschland, was in Spanien zu beantragen?

Die Liste der Dokumente, die für die Abwicklung der Erbschaftsannahme in Spanien erforderlich ist, ist lang und die Fristen zur Zahlung der Erbschaftssteuer in Spanien sind kurz.

In welcher Situation, sich meine Mandanten dann auch befinden und unabhängig davon, ob sie eine persönliche Reise nach Spanien zur Abwicklung des Nachlasses wünschen oder nicht: ihre Angelegenheit befindet in meiner Kanzlei in guten Händen. Meine Beratungsleistungen im Bereich des deutsch-spanischen Erbrechts und die Vertretung Ihrer Interessen passen sich immer an die Erfordernisse des einzelnen Falles an. Abwicklungsmöglichkeiten: Lösungen nach Maß