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Handelsrecht in Spanien

Die internationalen Handelsbeziehungen werden immer enger und der Wettbewerb in allen Branchen immer härter. In diesem Umfeld denken viele Firmen früher oder später darüber nach, ihren Tätigkeitsbereich über die Grenzen ihres Sitzlandes hinaus ins Ausland zu erweitern.

Niederlassung Ihres Unternehmens in Spanien

Zahlreiche deutsche Unternehmen haben in diesem Kontext sogar die Entscheidung getroffen, eine Niederlassung in Spanien zu gründen, sei es mit einer engen Verbindung zu der deutschen Muttergesellschaft, sei es als selbständige spanische Handelsgesellschaft. Es sind mehrere Varianten und Rechtsfiguren denkbar, mit denen eine deutsche Gesellschaft im Ausland tätig werden kann.

Die Wahl der geeigneten Gesellschaftsform hängt von der konkreten Situation im Einzelfall ab: zu nennen sind hier die Art der Tätigkeit, die im Ausland ausgebt werden soll sowie ihre Dauer, das Personal, das gegebenenfalls eingestellt werden soll, die Infrastruktur, mit der der Auslandsstandort ausgestattet werden soll und natürlich die Haftung der natürlichen Personen und/oder der Muttergesellschaft im Herkunftsland.

Weshalb unsere Kanzlei helfen kann

In welcher Situation sich meine Mandanten dann auch befinden und unabhängig davon, ob sie eine persönliche Reise nach Spanien zur Abwicklung des Rechtsgeschäfts wünschen oder nicht: Ihre Angelegenheit befindet sich in meiner Kanzlei in guten Händen. Meine Beratungsleistungen im Bereich der deutsch-spanischen Wirtschaftsbeziehungen und die Vertretung Ihrer Interessen passen sich immer an die Erfordernisse des einzelnen Falles an.

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