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Internationale Titelvollstreckung

Die Vorschriften des internationalen Privatrechts, insbesondere die internationalen Abkommen, die in den letzten Jahren auf unterschiedlichen Ebenen ratifiziert wurden, haben das Verfahren zur Vollstreckung rechtskräftiger Titel eines EU-Mitgliedstaates im Bereich des Zivil- und Handelsrechts in einem anderen EU-Mitgliedstaat wesentlich beschleunigt. Zu nennen sind hier z.B. Gerichtsurteile, Hypothekenurkunden oder die klassische deutsche Grundschuld. Solche Vollstreckungsverfahren verlaufen zwar leider nicht immer mit der gewünschten Geschwindigkeit, aber man hat heute zumindest nicht mehr endlose bürokratische Albträume zu erwarten, so wie in der Vergangenheit.

Oft sind es deutsche Kreditinstitute, die eine Grundschuldurkunde auf das Vermögen des Schuldners in Spanien vollstrecken möchten.

Manchmal geht es darum, eine spanische Hypothekenurkunde zu vollstrecken, die als Sicherheit für die Rückzahlung eines in Deutschland gewährten Darlehens bestellt wurde und eine Immobilie in Spanien belastet.

Oder vielleicht sind es natürliche Personen, die ein rechtskräftiges deutsches Urteil in Spanien vollstrecken möchten.

In jeder dieser Konstellationen ist eine Zwangsvollstreckung in Spanien möglich. Gerichtsverfahren

In welcher Situation sich meine Mandanten dann auch befinden und unabhängig davon, ob sie eine persönliche Reise nach Spanien zur Abwicklung des Rechtsgeschäfts wünschen oder nicht: Ihre Angelegenheit befindet in meiner Kanzlei in guten Händen. Meine Beratungsleistungen im Bereich der deutsch-spanischen Wirtschaftsbeziehungen und die Vertretung Ihrer Interessen passen sich immer an die Erfordernisse des einzelnen Falles an. Abwicklungsmöglichkeiten: Lösungen nach Maß