De Es

Gerichtsverfahren

Waren die außergerichtlichen Bemühungen, einen bestimmten Konflikt zu lösen, erfolglos, so bleibt den Beteiligten oft nur der gerichtliche Weg.

Bei Konflikten auf internationaler Ebene muss an erster Stelle anhand der geltenden Vorschriften des Internationalen Privatrechts geprüft werden, welche Gerichte dafür zuständig sind und welches nationale Recht anwendbar ist.

Gerichtsverfahren in Spanien:

Sollte der Weg zu den spanischen Gerichten - sei es als Kläger oder als Beklagter (in einem Feststellungsverfahren) oder als Vollstreckungsgläubiger bzw. Vollstreckungsschuldner (in einem Zwangsvollstreckungsverfahren: internationale Titelvollstreckung),- für die Vertretung Ihrer Interessen unerlässlich sein, so ist die Erteilung einer notariellen Prozessvollmacht zugunsten der Rechtsanwälte und Procuradores (Bevollmächtigte in Prozesshandlungen) erforderlich.

Wenn spanische Gerichte deutsches Recht anwenden müssen, so muss die deutsche Rechtslage dem spanischen Richter nachgewiesen werden. Dies kann üblicherweise anhand einer notariellen Rechtsbescheinigung eines deutschen Notars erfolgen - ggf. mit der entsprechenden beeidigten Übersetzung ins Spanische und den dazugehörigen Apostillen -.

Je nach dem, was meine Mandanten im Einzelfall benötigen, kann meine Tätigkeit in solchen Fällen von unterschiedlichem Umfang sein. Sie kann z.B. die reine Übersetzung von Prozessunterlagen und die Kommunikationsführung zwischen meinen Mandanten und dem spanischen (von den Mandanten ausgesuchten oder von mir vorgeschlagenen) Prozessanwalt umfassen. Weiterhin kann sie aber auch die Vorbereitung der notariellen Vollmachten und Bescheinigungen mit deutschen Notaren und die Vorbereitung der entsprechenden Schriftsätze der Parteien in Kooperation mit dem Kollegen in Spanien beinhalten.

Gerichtsverfahren in Deutschland:

Sollten die deutschen Gerichte zuständig sein, bin ich meistens in der Lage, meinen spanischsprechenden Mandanten einen in dem jeweiligen Rechtsgebiet spezialisierten deutschen Kollegen zu empfehlen. In diesem Fall umfasst meine Tätigkeit die reine Übersetzung der Prozessunterlagen und ggf. die Kommunikationsführung zwischen den Mandanten und den deutschen Kollegen und/oder dem deutschen Gericht.

In welcher Situation sich meine Mandanten dann auch befinden und unabhängig davon, ob sie eine persönliche Reise nach Spanien zur Abwicklung des Rechtsgeschäfts wünschen oder nicht: Ihre Angelegenheit befindet in meiner Kanzlei in guten Händen. Meine Beratungsleistungen im Bereich der deutsch-spanischen Wirtschaftsbeziehungen und die Vertretung Ihrer Interessen passen sich immer an die Erfordernisse des einzelnen Falles an.