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Hypothekenrecht in Spanien

Viele deutsche Staatsbürger haben seit den Sechzigern in spanische Immobilien investiert und der Trend dazu ist ungebrochen, unter anderem dank der Finanzierung durch deutsche Kreditinstitute.

Als Sicherheit für ihre Forderungen entscheiden sich einige deutsche Kreditinstitute für die Bestellung einer Grundschuld, eine in der spanischen Rechtsordnung unbekannte Rechtsfigur. Die Grundschuld belastet zwar lediglich eine Immobilie unmittelbar in Deutschland und nicht in Spanien; allerdings ist aufgrund der Zwangsvollstreckungsunterwerfung in das gesamte Vermögen des Schuldners eine Vollstreckung auf das spanische Vermögen ohne weiteres möglich.

Eine andere Möglichkeit ist die Absicherung eines in Deutschland gewährten Kredits/Darlehens mit der Bestellung einer Hypothek in Spanien, die unmittelbar eine Immobilie in Spanien belastet. Auch diesen Weg sind einige Kreditinstitute jahrzehntelang gegangen.

Beide Varianten sind also möglich und - wenn nötig - vor den spanischen Gerichten vollstreckbar. Gerichtsverfahren

In welcher Situation sich meine Mandanten dann auch befinden und unabhängig davon, ob sie eine persönliche Reise nach Spanien zur Abwicklung des Rechtsgeschäfts wünschen oder nicht: Ihre Angelegenheit befindet in meiner Kanzlei in guten Händen. Meine Beratungsleistungen im Bereich der deutsch-spanischen Wirtschaftsbeziehungen und die Vertretung Ihrer Interessen passen sich immer an die Erfordernisse des einzelnen Falles an. Abwicklungsmöglichkeiten: Lösungen nach Maß