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Immobilienrecht in Spanien

Viele deutsche Staatsbürger haben seit den Sechzigern in spanische Immobilien investiert und der Trend dazu ist ungebrochen; häufig erfolgt dabei die Finanzierung durch deutsche Kreditinstitute.
(Hypothekenrecht)

Ein Teil dieser Immobilien bleibt im Familienbesitz und dient Generation für Generation als Feriendomizil. In vielen anderen Fällen entscheiden sich die Eigentümer früher oder später für den Verkauf oder anderweitige Übertragung ihrer Immobilie, sei es aus familiären, gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Gründen.

Oft geht es auch darum, bereits zu Lebzeiten zu bestimmen, was mit der Immobilie nach dem Tod des Eigentümers geschehen soll oder - falls der Eigentümer bereits verstorben ist - die Immobilie an die Erben zu Übertragen. Erbrecht: Übertragungen von Todes wegen

In welcher Situation, sich meine Mandanten dann auch befinden und unabhängig davon, ob sie eine persönliche Reise nach Spanien zur Abwicklung des Rechtsgeschäfts wünschen oder nicht: Ihre Angelegenheit befindet in meiner Kanzlei in guten Händen. Meine Beratungsleistungen im Bereich der deutsch-spanischen Wirtschaftsbeziehungen und die Vertretung Ihrer Interessen passen sich immer an die Erfordernisse des einzelnen Falles an. Abwicklungsmöglichkeiten: Lösungen nach Maß